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Ambulante Pflege – Worauf Angehörige achten sollten

Häufig trifft einen die Pflegebedürftigkeit über Nacht. Nicht immer ist die Pflege seitens der Familien-Angehörigen ohne weiteres möglich. Ist es der Wunsch des Betroffenen, zu Hause wohnen zu bleiben, können Pflege-Dienstleistungen auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Liegt ein Pflegegrad vor und besteht ein Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten, so stehen Versicherten nach §14 des Sozialgesetzbuchs XI ambulante Pflegeleistungen zu. Diese müssen entsprechend beantragt und bewilligt werden, bevor ein ambulanter Pflegedienst die Leistungen erbringen kann.

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Sie bieten Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Beruf, familiäre Pflichten, Pflege und Betreuung von Vater oder Mutter bzw. Schwiegervater und Schwiegermutter besser organisieren können. Neben körperbezogenen Maßnahmen wie etwa dem täglichen Waschen und Zähneputzen, der Unterstützung beim Essen und der Mobilisation der Betroffenen, begleiten ambulante Pflegedienste ihre Patienten auch im Alltag. Sie kochen gemeinsam, übernehmen kleine Reinigungsarbeiten und ermöglichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zudem gehören das Wechseln von Verbänden, die Versorgung von Kathetern, Blutdruck- und Blutzuckermessungen sowie die Gabe von Injektionen als notwendige Behandlungspflege zum Aufgabenbereich eines guten ambulanten Pflegedienstes.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme von körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Dies bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Höchstbetrag. Dieser staffelt sich nach dem Pflegegrad und liegt zwischen 689 Euro für Pflegegrad 2 und 1.995 Euro für Pflegegrad 5.

Tritt der Pflegefall ein, muss es meist schnell mit der ambulanten Pflege losgehen. Neben der Beantragung des Pflegegrads und der anschließenden Einstufung seitens der Pflegekasse, sollte man sich bald einen Überblick über die Anbieter im näheren Umfeld verschaffen. Wohlfahrtsverbände, aber auch gemeinnützige Träger wie das DRK, die Caritas, die Malteser oder auch die AWO bieten ambulante Pflegeleistungen an. Daneben existieren einige private Pflegedienste und auch viele kommunale Organisationen.

Ein Auswahlkriterium für die Wahl Ihres ambulanten Pflegedienstes können die Pflegenoten seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und des Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) sein. Diese sind im Internet abrufbar.

Ein guter ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch als Hausbesuch an, im Rahmen dessen Sie die Details der Pflege besprechen. Klären Sie folgende Punkte ab:

  • Wie wird die pflegerische Qualität sichergestellt?
  • Gibt es einen verlässlichen, persönlichen Ansprechpartner?
  • Welche Leistungen sind in der ambulanten Pflegedienstleistung inkludiert?
  • Wie werden Pflegeleistungen dokumentiert?
  • Wie erfolgt die Abrechnung und wird ein Kostenvoranschlag erstellt?
  • Ist eine ambulante Versorgung am Wochenende und an Feiertagen möglich?
  • Ist auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten eine telefonische Erreichbarkeit gegeben?
  • Werden Notfall- und Rufbereitschaften angeboten?

Haben Sie alle Fragen besprochen, steht einer Zusammenarbeit nichts mehr im Wege. Wählen Sie den Anbieter, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen und der eine gute Versorgung gewährleistet.

Fotonachweis: www.fotolia.de