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Flugreisen mit dem Rollstuhl

Egal, ob Sie eine Städtereise planen oder einen größeren Urlaub erleben wollen. Wenn es sich dabei um eine Flugreise mit Rollstuhl handelt, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Der heutige Blogbeitrag hat einige Informationen und nützliche Tipps für eine barrierefreie Flugreise für Sie aufbereitet.

Auch mit Handicap oder einer Mobilitätseinschränkung lassen sich schöne Ferien genießen. Viele Menschen sind Fans von Flugreisen. Mittlerweile gibt es viele Fluggesellschaften, die Menschen mit Behinderung beziehungsweise Mobilitätseinschränkung eine Flugreise ermöglichen. Gerade mit Handicap empfiehlt es sich, frühzeitig zu buchen. Erkundigen Sie sich vor der Buchung, inwieweit die Airline Ihrer Wahl Ihre Transport-Bedürfnisse erfüllen und Ihnen behindertengerechte Sitzplätze zur Verfügung stellen kann.

Der Transport und die Mitnahme Ihres Rollstuhls ist ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu klären gilt. Nicht alle Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme eines persönlichen Rollstuhls in die Kabine. Wenn Ihnen dieser Punkt wichtig ist, muss das unbedingt vor Flugantritt geregelt sein. Nicht jeder Passagier möchte auf einen Bordrollstuhl zurückgreifen, mit dem jedes Flugzeug standardmäßig ausgestattet ist.

Viele Airlines verlangen von gehandicapten Reisenden eine Flugtauglichkeits-Bescheinigung. Diese kann vom Hausarzt ausgestellt werden. Die Flugtauglichkeits-Bescheinigung beschleunigt einerseits die Abläufe am Flughafen und belegt andererseits, dass der Flugreisende gesundheitlich uneingeschränkt flugtauglich ist. Jede Fluggesellschaft hat ihr eigenes Formular, das auf der jeweiligen Webseite downloadbar ist. Sollten Sie alleine nicht fündig werden, bieten viele Fluglinien auch einen guten telefonischen Service an.

Klären Sie des Weiteren vor dem Abflug alle Details rund um das Thema Boarding, Sicherheitskontrollen, persönliche Assistenz am Flughafen sowie Ihren Check-In. Alle europäischen Flughäfen bieten auf Wunsch eine persönliche Assistenz für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität an. Damit alles entsprechend vorbereitet werden kann, sollte spätestens zwei Tage vor Abflug oder direkt bei der Buchung der Flughafen über Ihren Flug benachrichtigt werden. Flughafen-Mitarbeiter begleiten und unterstützen Reisende mit Behinderung während Ihres Flughafenaufenthalts. Vom Check-In, über die Sicherheitskontrolle bis hin zum Platz nehmen im Flugzeug reicht der Service.

Wer mit seinem eigenen Rollstuhl verreist, kann ihn in der Regel bis zu den Türen des Flugzeugs benutzen. Nicht jeden Rollstuhl darf man aber mit an Bord nehmen. Jede Airline hat ihre eigenen Bedingungen, Gewichts- und Größeneinschränkungen. Die Höhe der Rückenlehne hängt übrigens davon ab, ob ein Rollstuhl am Stück verladen werden kann. Ist die Rückenlehne zu hoch, muss diese abmontiert werden. Reisen Sie mit einem elektrischen Rollstuhl, ist die Art der Batterie entscheidend für eine möglich Mitnahme im Flugzeug. Überprüfen Sie die Richtlinien der Airline, wenn Ihr Rollstuhl mit Trockenzellen, Lithium- oder Flüssigbatterien betrieben wird.

Dürfen Sie Ihren Elektro-Rollstuhl mit in den Flieger nehmen, entfernen Sie das Stromkabel und das Bedienelement und verstauen Sie dieses im Handgepäck. Sie müssen die Batterien nicht entnehmen, wenn Sie sicherstellen können, dass der Stromkreislauf unterbrochen oder die Sicherung ausgeschaltet ist.

Alle internationalen Airlines arbeiten übrigens mit Abkürzungen, die bei der Buchung direkt mit angegeben werden können (Quelle: www.myhandicap.de). Folgende Reservierungscodes beschreiben den mitgeführten Rollstuhl:

WCMP:  Wheelchair Manual Power, handbetriebener Rollstuhl mit Maßangabe.

WCBD:  Wheelchair Battery Dry, batteriebetriebener Rollstuhl mit nicht auslaufender Gel- oder Trockenbatterie. Die Batteriepole müssen abgeklemmt sein.

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Fotonachweis: www.unsplash.com / © Ross Parmly